29. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
in T€ | 2009 | 2008 |
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Tatsächlicher Steueraufwand | -47 | -108 |
Passive latente Steuern Inlandsgesellschaften | -3.165 | -5.642 |
Passive latente Steuern Auslandsgesellschaften | -2.499 | -12.368 |
-5.711 | -18.118 |
Bei der Bemessung der latenten Steuern sind gemäß IAS 12 die Steuersätze anzuwenden, die nach der derzeitigen Rechtslage zu dem Zeitpunkt gelten, in dem sich die vorübergehenden Differenzen wahrscheinlich wieder ausgleichen werden. Im Jahr 2009 wurde für die inländischen Gesellschaften mit einem Steuersatz von 15 % kalkuliert. Weiterhin wurde ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die ermittelte Körperschaftsteuer berücksichtigt. Für die ausländischen Gesellschaften wurden die jeweils lokal gültigen Steuersätze in Ansatz gebracht. Im Zusammenhang mit der Reduzierung des ungarischen Körperschaftsteuersatzes von 20 % auf 19 % ab 2010 wurden latente Steuern aufgelöst.